Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Kaffeetechnik24.de“

§ 1 Allgemeines

(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, „Kaffeetechnik24.de“ nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn sie die „Kaffeetechnik24.de“ ihnen ausdrücklich widerspricht.

(3) Einbeziehung und Auslegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingung regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Vertragspartner selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertraginhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

(5) Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz der „Kaffeetechnik24.de“ (6) Gerichtsstand ist der für den Firmensitz der „Kaffeetechnik24.de“ zuständige Gerichtsort. Die „Kaffeetechnik24.de“ ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Vertragspartners zuständig ist.

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluß

(1) Vertragsangebote der „Kaffeetechnik24.de“ sind freibleibend.

(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der „Kaffeetechnik24.de“ maßgebend.

(3) Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und Bauart behält sich die „Kaffeetechnik24.de“ auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Vertragspartners widersprechen. Der Vertragspartner wird sich darüber hinausgehenden Änderungsvorschlägen der „Kaffeetechnik24.de“ einverstanden erklären, soweit diese für den Vertragspartner zumutbar sind.

(4) Teillieferungen sind zulässig.

(5) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn die „Kaffeetechnik24.de“ kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist.

(2) Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung der „Kaffeetechnik24.de“ von dieser zu vertreten ist, kann die „Kaffeetechnik24.de“ den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn oder sonstiger Nebenkosten, die von der „Kaffeetechnik24.de“ zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Preis um mehr als 20%, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Berücksichtigt die „Kaffeetechnik24.de“ Änderungswünsche des Vertragspartners, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

(4) Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank veranlagt.

(5) Bei Reparaturleistungen kann der Vertragspartner eine Kostengrenze setzen. Ergibt sich nach Überprüfung, dass eine Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden kann, so ist das Einverständnis des Vertragspartners für eine weitergehende Reparatur einzuholen. Kostenvoranschläge sind in jedem Fall kostenpflichtig.

(6) Sämtliche Reparaturkosten werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Die Kosten pro Arbeitsstunde sind in den Annahmeräumen ausgehängt und können dem Vertragspartner gegen Kostenerstattung zugesandt werden.

§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung

Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Lieferfrist

(1) Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Vertragspartner seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der „Kaffeetechnik24.de“ liegen, z.B. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc.. Auch vom Vertragspartner veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, ein zur Reparatur abgegebenes Gerät spätestens 2 Monate nach Erhalt der Fertigstellungsmeldung abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, so wird der Vertragspartner noch einmal unter Setzen einer Nachfrist von 2 Wochen zur Abholung aufgefordert. Verstreicht auch diese Frist ungenutzt, so ist die „Kaffeetechnik24.de“ berechtigt, das Gerät freihändig zu einem marktüblichen Preis zu veräußern und aus dem Verkaufserlös die Reparaturkosten und die Kosten der Veräußerung abzudecken. Ein Differenzbetrag wird dem Vertragspartner gutgeschrieben oder belastet.

§ 6 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die „Kaffeetechnik24.de“ die Ware dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt hat und diese dem Vertragspartner anzeigt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die „Kaffeetechnik24.de“ behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Vertragspartner und der „Kaffeetechnik24.de“ erfüllt sind.

(2) Der Vertragspartner ist zu Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit der „Kaffeetechnik24.de“ bereits ab.

(3) Wird die Ware vom Vertragspartner be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Vertragspartner erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem von der „Kaffeetechnik24.de“ gelieferten Ware entspricht.

(4) Übersteigt der Wert sämtlicher für die „Kaffeetechnik24.de“ bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, so wird die „Kaffeetechnik24.de“ auf Verlangen des Vertragspartners Sicherheiten nach Wahl der „Kaffeetechnik24.de“ freigeben.

(5) Die „Kaffeetechnik24.de“ ist berechtigt, Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Gewährleistung

(1) Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, der „Kaffeetechnik24.de“ unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Vertragspartner diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, des bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.

(2) Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl der „Kaffeetechnik24.de“ auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Vertragspartner das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen.

(3) Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzungwesentlicher Vertragspflichten der „Kaffeetechnik24.de“

(4) Einen Gewährleistungsanspruch muss der Vertragspartner bei Auftragserteilung zur Reparatur anmelden und diesen nach den jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Geräteherstellers nachweisen. Nachträgliche Gewährleistungsansprüche können nur mit Zustimmung des Herstellers anerkannt werden. In diesem Fall trägt jedoch der Vertragspartner die Umbuchungskosten.

(5) Wir gewähren auf die von uns durchgeführten Reparaturen Gewährleistung von 12 Monaten, soweit es sich nachweislich um dieselbe Ursache eines somit nicht einwandfrei beseitigten Fehlers handelt. Sollten die verwendeten Ersatzteile schadhaft geworden sein, wird innerhalb der Reparaturgewährleistungszeit die Reparatur ebenfalls kostenlos durchgeführt. Wenn es sich um eine andere Fehlerursache oder um eine nicht einwandfrei ausgeführte Reparatur handelt, wird im Streitfalle eine Schlichtungsstelle beauftragt. Entstehende Kosten hat der unterlegene Vertragspartner zu tragen.

§ 9 Haftung

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der „Kaffeetechnik24.de“ oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften.

§ 10 Datenschutz

(1) Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Vertragpartners, vor Reparaturauftrag für eine erforderliche Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt dem Vertragspartner.

(2) Durch den Anwender verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellungen oder Installation von Software, Treibern o. ä. verursacht wurden, unterliegen nicht der Garantiepflicht und sind somit kostenpflichtig. Die Daten des Vertragspartners unterliegen für die Auftragsabwicklung und Verkaufsstatistik der Datenverarbeitung.

Stand 10/2021